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Schonzeiten


In der Fischerei bezeichnet man allerdings als Schonzeit die Zeitspanne, in welcher die jeweiligen Fischarten laichen. Die Laichzeit ist von Art zu Art unterschiedlich, darum variieren die Schonzeiten über das ganze Jahr. Während dieser jeweiligen Schonzeit darf keine laichende Art dem Gewässer entnommen werden. Sie muss schonend wieder dem Gewässer übergeben werden.

Download Bayerischer Landtag
Download Landesfischereiverband Bayern e.V.

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.



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